Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsleitung und -führung für andere Unternehmen, Beratung und Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens gemäß Abs. 1 unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Hierzu gehört auch die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland. Ferner kann die Gesellschaft insbesondere andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben, veräußern oder unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an solchen Unternehmen und Finanzbeteiligungen begründen und die Geschäftsführung übernehmen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken.