Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des § 34 c GewO sowie die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.