| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb innovativer Produkte, Dienstleistungen und digitaler Plattformen im Zusammenhang mit dem Bereich Wohnen und Leben sowie die Beteiligung an Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Es können Anlagen aller Art errichtet, erworben und betrieben sowie Dienstleistungen und Kooperationen aller Art vorgenommen werden. Die Gesellschaft kann in den in Absatz 1 bezeichneten oder verwandten Geschäftsbereichen selbst oder durch Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften tätig werden. Sie ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben, zu führen, zu verwalten oder sich an solchen zu beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die in Absatz 1 genannten Geschäftsbereiche erstrecken. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind. |