| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Automatisierungs- und Roboterlösungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen. Zusätzlich ist Unternehmensgegenstand die Konzeptionierung, die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung, der Vertrieb und die Integration von Industrie-, Service-, Interaktions- und Gesellschaftsrobotern undaller dazugehörigen Software-Dienstleistungen. (2)Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß § 2 (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienengeeignet sind. Sie darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beteiligen oder ihreVertretung oder Geschäftsführung übernehmen. |