Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Die Annahme und Vermittlung von Wetten im und in das In- und Ausland nach glücksspielrechtlichen Vorschriften, insbesondere RennwLottG und Erster GlüÄndStV, der Betrieb von erlaubnisfreier und erlaubsnispflichtiger Gastronomie (Bistros, Sportbars etc.) sowie die Aufstellung von Geld- und Warengewinngeräten (Spielautomaten) gem. § 33c GewO.