Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie die Personalvermittlung und die Zucht und die Ausbildung von Pferden und deren An- und Verkauf und das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die ihren Zwecken dienlich sind; sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf Zweigniederlassungen errichten.