Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren durch die Generalversammlung gewählten Mitgliedern. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Besteht der Verwaltungsrat nur aus zwei Mitgliedern, so ist zur Beschlussfassung die Zustimmung beider Mitglieder erforderlich.