Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der KGaA sowie dem Verein "VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V." sind die Geschäftsführer vom Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 2. Alternative BGB) befreit.
Für Geschäfte, die die Gesellschaft selbst oder in ihrer Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin der VfL Bochum 1848 KGaA abschließt, ist der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 zweite Alternative BGB befreit.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als geschäftsführende, persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Firma VfL Bochum 1848 KGaA (die "KGaA"). Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.