Handelsregister B des Amtsgerichts Bochum
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 16708
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Killer City-Bus Verwaltungs GmbH
b)
Witten
Geschäftsanschrift:
Pferdebachstraße 18, 58455 Witten
c)
Übernahme der Geschäftsführung und der
persönlichen Haftung an Betrieben, welche
die Durchführung von Buslinienverkehr und
alle damit zusammenhängenden
technischen Dienstleistungen betrifft. Die
Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und
Rechtsgeschäften berechtigt, die
unmittelbar oder mittelbar der Förderung
des Gesellschaftszweckes dienen. Sie kann
sich an anderen Unternehmen jeglicher Art
beteiligen, andere Unternehmen erwerben
und Zweigniederlassungen errichten.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Killer, Peter, Wetter, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.07.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Wetter (Ruhr) (bisher Amtsgericht Hagen
HRB 5361) nach Witten beschlossen.
a)
22.06.2017
Gerling
2
c)
Nach Änderung
ist die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Killer City-Bus GmbH & Co. KG.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung
gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder
unmittelbar den Zweck des Unternehmens
zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen
errichten und andere branchengleiche oder
branchenähnliche Unternehmen erwerben,
pachten oder sich an solchen Unternehmen
beteiligen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2020 hat die
vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
§ 2 (Gegenstand) wurde geändert.
a)
14.08.2020
Nieswandt
Abruf vom 08.02.2024