Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
1. ist gerichtet auf die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an anderen Gesellschaften und das Halten und Verwalten eigenen Grundbesitzes. 2. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Das Errichten von Zweigniederlassungen ist zulässig.