Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Geschäftsgegenstand zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu fördern. Vor Aufnahme einer entsprechenden Geschäftstätigkeit ist entweder eine behördliche Genehmigung oder ein Negativattest einzuholen, da der Gegenstand des Unternehmens erlaubnispflichtig sein könnte.