Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Entwicklung und Umsetzung von betriebswirtschaftlichen Konzepten sowie die Übernahme von operativen Aufgaben als Outsourcing-Partner für Unternehmen aller Art Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen -insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin- sowie andere Unternehmen zu gründen.