Handelsregister B des Amtsgerichts Bochum
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Nummer der Firma:
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HRB 15327
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Nach Änderung:
MIB Mittelstands- und Industrieberatung
GmbH
b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
Gräfin-Imma-Straße 1, 44797 Bochum
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
produktionslogistische Beratung von
Mittelstands- und Industrieunternehmen.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschattszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind. Die Gesellschaft ist
berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten und sich an anderen
Unternehmen, auch als persönlich haftende
Gesellschafterin, zu beteiligen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Heinen, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.1963
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bäumer, Christof, Bochum, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf
HRB 48988) nach Bochum sowie die Änderung der Firma
beschlossen.
a)
09.02.2015
Ulrich
Abruf vom 03.04.2024