Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines privaten Berufskollegs mit Sitz in Bochum für die Belange der Wirtschaft im mittleren Ruhrgebiet als Ersatzschule für die Sekundarstufe II. Daneben soll die Gesellschaft Bildungsgänge entwickeln, die die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung eines Schülers durch die Verknüpfung von allgemeiner Schulbildung mit beruflicher Ausbildung zum Ziel haben. Zu diesem Zweck schließt die Gesellschaft als Schulträger Kooperationen mit Institutionen und Unternehmen der unmittelbaren Region. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung dieses Zweckes Weiterbildungskonzepte für Lehrkräfte entwickeln und Kooperationen mit Hochschulen anstreben, die Studiengänge mit entsprechender Ausrichtung akkreditiert haben. Dabei unterstützt die Gesellschaft die berufliche Weiterentwicklung Ihrer Schüler im Rahmen des abgeschlossenen Schulverhältnisses in Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer sowie weiteren prüfenden Stellen. 2. Die Gesellschaft verfolgt auschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne der Vorschrift des § 52 Abs. 2 Ziff. 7 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch das Betreiben eines privaten Berufskollegs sowie der sonstigen in Ziff. 1 genannten Unternehmensgegenstände verwirklicht. Die Gesellschaft wird zur Durchführung des Gesellschaftszweckes, insbesondere zur Bereitstellung der erforderlichen Eigenleistung für den Betrieb der Ersatzschule Zuwendungen Dritter annehmen. Diese Zuwendungen werden neben der Erbringung der Eigenleistung ausschließlich für gemeinnützige Zwecke entsprechend der Zweckbindung der Gesellschaft verwendet, die nicht Gegenstand der Ersatzschulfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen sind.