| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 11.12.2012 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von mindestens je 1,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 25.000,00 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Uber die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet im Ubrigen der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist dazu ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. |
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