Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter einer dritten Gesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Erwerb von Immobilien und Grundstücken; Entwicklung, Sanierung und Renovierung von Immobilien; Aufteilung von Immobilien in Wohnungseigentum und deren Veräußerung; Handel mit Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien aller Art, die Beteiligung an Projekten anderer Unternehmen, Investitionen in bestehende oder zukünftige Projektgesellschaften sowie die Errichtung eigener Bauobjekte für eigene Rechnung (soweit hierfür keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist). Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie andere Unternehmen gründen.