| Gegenstand | das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Führung einer Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), und deren Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Investitionen jeglicher Art vorzunehmen, insbesondere in Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Sachwerte, immaterielle Vermögenswerte sowie Finanzanlagen. Sie darf dazu alle Maßnahmen und Geschäfte durchführen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Unternehmensverträge abschließen, Zweigniederlassungen errichten und Kooperationen eingehen. |