Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 46393
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
5
6
7
1
a)
ANG Kfz-Sachverständigenbüro GmbH
b)
Bielefeld
Geschäftsanschrift:
Am Stadtholz 24-26, 33609 Bielefeld
c)
Der Betrieb eines Kfz-
Sachverständigenbüros. Die Gesellschaft
ist zu allen Handlungen berechtigt, die
unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck
zu dienen geeignet sind oder die im
Interesse der Gesellschaft oder der
Gesellschafter liegend erachtet werden. Die
Gesellschaft kann sich an weiteren
gleichartigen Unternehmen beteiligen und
deren Geschäftsführung und Vertretung
übernehmen, die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Angelakopoulos, Antonios, Bielefeld, *XX.XX.1996
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Angelakopoulos, Antonios, Bielefeld, geb.
27.02.1996 unter der Firma ANG Kfz-Sachverständigenbüro
e.K. in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 17566)
betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des
Ausgliederungsplanes vom 28.08.2025. Die Ausgliederung
wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übertragenden Rechtsträgers.
a)
11.09.2025
Dr. Kahlke
Abruf vom 07.05.2026