Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Nr. 11 AO), die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) , die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Durchführung von Sanitätsdiensten bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, die Mitwirkung im Katastrophenschutz, der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) und in vergleichbaren Einsatzlagen, die Schulbegleitung und individuelle Assistenz im schulischen und freizeitpädagogischen Kontext für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf, die Durchführung von Bildungs-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für ehrenamtliche und hauptamtliche Personen im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft.