| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte, sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind, ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen. Der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden und die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, die Geschäftsführung und persönliche Haftung eines anderen Unternehmens übernehmen sowie Unternehmensverträge mit anderen Unternehmen abschließen. |