Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 46152
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
MH Investments GmbH
b)
Bielefeld
Geschäftsanschrift:
Otto-Brenner-Straße 203, 33604 Bielefeld
c)
das Halten und Verwalten von
Beteiligungen aller Art und die Verwaltung
des eigenen Vermögens sowie die
Erbringung von Beratungs- und
Managementdienstleistungen.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten und sich
an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen beteiligen.
Die Gesellchaft darf andere Unternehmen
gleich oder ähnlicher Art übernehmen,
vertreten und sich an solchen Unternehmen
beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen
errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hellfach, Marco, Bielefeld, *XX.XX.1996
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2024
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
S. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Oelde (bisher
Amtsgericht Münster HRB 22089) nach Bielefeld beschlossen.
a)
02.04.2025
Dr. Kahlke
Abruf vom 24.09.2025