Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Makler- und Vermittlungstätigkeiten, wenn und soweit diese der Gesellschaft gesondert gem. §§ 34c, 34d, 34f und/oder 34i GewO erlaubt worden sind. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenzufassen.