Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Immobilien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Zwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zur Beteiligung an und Gründung von anderen Unternehmen berechtigt. Die Gesellschaft kann Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenfassen.