Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
insbesondere die Beratung und Betreuung von Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Gegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.