Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
eine ganzheitliche Finanzdienstleistung i.S.d. §§ 34c, d, f und i GewO. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem vorstehend beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten oder sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.