Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
die Verwaltung, der Erwerb, das Halten und das Veräußern von Vermögenswerten und Beteiligungen an anderen Gesellschaften, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die diesem Zweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist insbesondere befugt, Gesellschaften zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen sowie alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstands erforderlich oder nützlich sind.