| Gegenstand | Der Betrieb von Gesundheit-, Sport-, Freizeit- und Fitnessanlagen. Der Betrieb beinhaltet die Durchführung von Sport-, Bewegungs-, Spiel-, Entspannungs-, Gesundheits- und Wellnessangeboten, insbesondere Fitness- und Körpertraining, physiotherapeutischen Anwendungen, einschließlich Beratung und Betreuung, den Verkauf von Fitnessgetränken und Ernährungsprodukten, den Verkauf, die Vermietung und den Verleih von Equipment und Sportartikeln, die Durchführung von Veranstaltungen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. |