Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorungszentrums nach § 95 SGB V in der ambulanten vertragszahnärztlichen, privatzahnärztlichen und berufsgenossenschaftlichen Versorgung sowie die Behandlung von Patienten sonstiger Kostenträger, z.B. Zivildienstleistender, zur Erbringung von vertragsärztlichen Leistungen aus dem Fachgebiet der Kieferorthopädie und Zahnheilkunde. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Satzung alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, soweit diese dem Unternehmensgegenstand dienen und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Zudem dürfen künftig Gesellschafter anderer Fachgruppen in die GmbH aufgenommen werden, um eine fachübergreifende Tätigkeit des MVZ zu ermöglichen. Die Gesellschaft soll als Trägergesellschaft ab dem 01.01.2024 ein Medizinisches Versorgungszentrum - vorbehaltlich der Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss - in der vertragszahnärztlichen Versorgung gründen und betreiben.