Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer und zahnmedizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ambulantene Untersuchungen und Heilkundeleistungen für privat und gesetzlich versicherte Patienten und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Gegenstand ist insbesondere und prägend die kombinierte ärztliche und zahnärztliche Tätigkeit im Bereicht der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Die mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Leistungen werden von Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mit zusätzlicher zahnärztlicher Approbation erbracht. Die zahnärztlichen Leistungen werden von Zahnärzten, die über eine Berufserlaubnis oder Approbation zur zahnärztlichen Berufsausübung zugelassen sind, erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt in beiden Fällen unter Beachtung der jeweiligen berufs- und vertrags(zahn)arztrechtlichen Vorschriften. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, soweit diese dem Unternehmensgegenstand dienlich und förderlich sind und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des (zahn)ärztlichen Berufs vereinbar sind. Die Gesellschaft ist, vorbehaltlich der ggfls. erforderlichen Genehmigungen der jeweils zuständigen Zulassungsgremien, berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Tochtergesellschaften zu gründen und Zweigniederlassungen zu errichten.