Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Ausgenommen sind die nach § 32 KWG und nach §§ 34 c ff. GewO erlaubnispflichtigen Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie andere Unternehmen zu gründen.