Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 45209
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Wimpern deLuxe GmbH
b)
Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftsanschrift:
Mergelheide 94, 33758 Schloß Holte-
Stukenbrock
c)
der Online-Handel von Produkten für die
Wimpernverlengerung, Import und Export
der Waren für den Beautybereich. Vertrieb
von InLei Produkten sowie Schulungen im
Beautybereich in Wimpern deLuxe Studio
und Handel mit dem Elektrogerät "i LASH
FAN". Zur Erreichung ihres
Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft
befugt, sämtliche im Geschäftszweig des
Unternehmens üblichen und ihnen
verwandte Tätigkeiten und Geschäfte
auszuüben, gleichartige oder ähnliche
Unternehmen zu erwerben, zu pachten,
sich an solchen Unternehmen in jeder
geeigneter Form zu beteiligen oder deren
Vertretung im In- und Ausland zu
übernehmen sowie an anderen Orten im In-
und Ausland Zweigniederlassungen
zu errichten und zu unterhalten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Petker, Natalie, Schloß Holte-Stukenbrock,
*XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2023
a)
01.03.2023
Dr. Kahlke
Abruf vom 03.03.2024