Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen, unabhängig von deren Unternehmensgegenstand, sowie des Weiteren der Erwerb, die Errichtung, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundbesitz auf eigene und/oder fremde Rechnung und die Durchführung damit zusammenhängender Dienstleistungen, ausgenommen jedoch genehmigungspflichtige Geschäfte gem. § 34c GewO. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen, ihn fördern oder dazu geeignet erscheinen.