Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG oder KAGB sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die zur Förderung des Unternehmenszweckes beitragen können. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.