Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
vertritt die Gesellschaft in Gemeinschaft mit entweder dem weiteren Geschäftsführer Frank Remmert oder dem weiteren Geschäftsführer Lutz Remmert mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
vertritt die Gesellschaft in Gemeinschaft mit entweder dem weiteren Geschäftsführer Christian Beilicke oder dem weiteren Geschäftsführer Karsten Rose mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
vertritt die Gesellschaft in Gemeinschaft mit entweder dem weiteren Geschäftsführer Frank Remmert oder dem weiteren Geschäftsführer Lutz Remmert mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
vertritt die Gesellschaft in Gemeinschaft mit entweder dem weiteren Geschäftsführer Christian Beilicke oder dem weiteren Geschäftsführer Karsten Rose mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.