Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Im- und Export, Groß- und Einzelhandel sowie Vertrieb und Fertigung von Handelswaren aller Art sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen, ausgenommen solche Waren, deren Herstellung oder Handel einer besonderen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, die Geschäftsführung für andere Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.