Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Die Gesellschaft darf auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, die mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen oder zur Erreichung der Geschäftszwecke notwendig oder nützlich erscheinen. In diesem Rahmen kann sich die Gesellschaft auch an branchengleichen oder branchenähnlichen Unternehmen beteiligen, und zwar gleichgültig in welcher Weise, solche Unternehmen verteten und die Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.