Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen und Vermögenswerten an anderen Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.