| Gegenstand | Online-Marketing bezogen auf folgende Punkte: Schmuck und Accessoires, Haushaltsgeräte und Küchenhelfer, Spiele, Spielwaren, Spielzeuge, Sport, Bekleidungswaren, Schuhwaren sowie Kopfbedeckungen (Nizzaklassen: 14, 16, 18, 21, 25, 27 und 28). Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind. |