Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, der Handel mit Lebensmitteln, die Vermittlung von Catering-Aufträgen, die gastronomische Versorgung von Unternehmen sowie Lieferservices für Speisen und Getränke in Deutschland. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften mit ähnlichem Unternehmensgegenstand zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.