Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
die Eingehung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Nach dem KAGB, dem KWG und dem RDG erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Zwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zur Beteiligung an und Gründung von anderen Unternehmen berechtigt. Die Gesellschaft kann Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenfassen.