Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld
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Nummer der Firma:
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HRB 42866
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
LETON Veranstaltungstechnik UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Bielefeld
Geschäftsanschrift:
Voltmannstraße 38, 33619 Bielefeld
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Vermietung und der Verkauf von
Veranstaltungstechnik sowie die technische
Betreuung von Veranstaltungen. Der
Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet,
die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar
den Zweck des Unternehmens zu fördern.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten
und andere branchengleiche oder
branchenähnliche Unternehmen erwerben,
pachten oder sich an solchen Unternehmen
beteiligen.
500,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schönenberg, Anton, Bielefeld, *XX.XX.1998
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Kersting, Leon, Bielefeld, *XX.XX.1997
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2017 mit Änderung vom
10.01.2018.
a)
25.01.2018
Kopp
2
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Artur-Ladebeck-Straße 113, 33647
Bielefeld
a)
01.08.2019
Rohden
Abruf vom 02.03.2024