Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (020)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Immobilien. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.