Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Marktforschung, insbesondere Studiendesign, Datenerhebung, Präsentation, Auswertung und Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse im In- und Ausland sowie Beratung im Bereich Marktforschung im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die notwendig oder nützlich erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Sie darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, sie vertreten oder andere Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.