| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 20.04.2015 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Formwechsel (019) |
| Text | Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Eintragung dieses Genehmigten Kapitals im Handelsregister mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, auch in Tranchen, um insgesamt bis zu € 15.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 15.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert in Form von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht mit Gewinnberechtigung für das erste volle Geschäftsjahr nach ihrer Ausgabe zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je auszugebender Vorzugsaktie zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; b) um Inhabern von Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft begeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines solchen Umtausch- oder Bezugsrechts zustände; c) um Aktien als Belegschaftsaktien in Form von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder an mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen abzugeben; d) mit Zustimmung des Aufsichtsrats, zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen ausgeschlossen werden. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Hauptversammlung vom 15.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vertretung der Gesellschaft) und § 7 (Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen. |
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