Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Groß- und Einzelhandel mit Bodenbelägen sowie Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen und alle Geschäfte die in wirtschaftlichem Zusammenhang damit stehen, insbesondere auch die Gründung von und die Beteiligung an weiteren Unternehmen.