Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgeschäften und/oder bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen.