Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 40684
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SL-Oberflächentechnik GmbH
b)
Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftsanschrift:
In den Lüchten 25 a, 33758 Schloß Holte-
Stukenbrock
c)
Wartung und Instandhaltung von
Lackieranlagen. Die Gesellschaft kann im
In- und Ausland andere Unternehmen
gleicher oder verwandter Art gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen und
Zweigniederlassungen errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Engelns, Manfred, Schloß Holte-Stukenbrock,
*XX.XX.1964
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2012
b)
Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen
Unternehmens Manfred Engelns SL-Oberflächentechnik e.K.
mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA
15744 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom
25.01.2012.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf
dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
a)
27.04.2012
Meier
2
b)
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übertragenden Rechtsträgers am 27.04.2012 wirksam
geworden.
a)
08.05.2012
Draeger
Abruf vom 08.04.2024