Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach Maßgabe ihrer Bestellung allein oder gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer.Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Der Im- und Export genehmigungsfreier Waren, insbesondere von Fahrzeugteilen, Brenn- und Schmierstoffen und alle Geschäfte, die im wirtschaftlichen Zusammenhang damit stehen, insbesondere auch die Gründung von und die Beteiligung an weiteren Unternehmen.