Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Vermittlung von Immobilien aller Art, die Vermittlung von Darlehen, der An- und Verkauf von Immobilien aller Art auf eigene Rechnung, die Bauträgertätigkeit sowie alle mit diesen Bereichen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen.