Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Betrieb von Behandlungszentren und/oder Privatkliniken, in denen durch die Gesellschaft angestellte Ärzte oder durch vertraglich gebundene Ärzte (sog. Belegärzte) Augenbehandlungen im weitesten Sinne durchgeführt werden, insbesondere Augenoperationen, sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Beteiligungsunternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften.